Autounfall, Überschwemmung und in letzter Zeit vermehrt Sturmschäden... viele Bürger mussten in solchen Situationen schon die Feuerwehr um Hilfe bitten.

Weil man die Notrufnummer nur in Eilfällen wählt, geht man meist automatisch davon aus, dass der Einsatz kostenlos erfolgt. Dies ist aber leider nicht der Fall.

In der Vergangenheit wurden viele kleinere Einsätze tatsächlich nicht in Rechnung gestellt. Dies ist, aufgrund der seit der letzten überörtlichen Rechnungsprüfung geänderten Rahmenbedingungen, nicht mehr möglich.

Die Gemeinde (zuständig für die freiwilligen Feuerwehren) hat bei allen gemeldeten Einsätzen zu prüfen, ob diese eine Kostentragungspflicht auslösen.

So muss nun der Aufwand zur Beseitigung der letzten Sturmschäden grundsätzlich in Rechnung gestellt werden. Kostentragungspflichtig ist bei der Beseitigung eines umgestürzten Baumes bzw. eines herabgefallenen Astes der Grundstückseigentümer.

 

In den meisten Fällen können Sie die Kosten über ihre Hausversicherung abrechnen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung.

 

 

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